In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte (mit PIN) zu bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie nach Bezahlung der Behandlungskosten eine Quittung, welche detailliert Auskunft über unsere einzelnen Behandlungsposten gibt. Transparenz ist uns sehr wichtig - deshalb erklären wir Ihnen an dieser Stelle gerne, wie sich unsere Preise zusammensetzen.

 

Jeder Tierarzt ist verpflichtet, nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abzurechnen und sich an die im Leistungskatalog aufgeführten Höchst- und Mindestpreise zu halten.

 

In der GOT sind alle Leistungen einzeln aufgelistet und werden in 3 Bereiche gegliedert:

  • Grundleistungen, z.B. Allgemeine Untersuchung
  • Besondere Leistungen, z.B. Röntgenuntersuchung
  • Leistungen bezogen auf einzelne Organsysteme, z. B. Augenuntersuchung

 

Diese obengenannten verschiedenen Leistungen werden in den "1 -, 2 - oder 3 - fachen Satz" eingeteilt. Die Gebührenhöhe darf stufenlos innerhalb des 1-bis 3-fachen Satzes festgelgt werden. Der einfache Satz darf nicht unter- und der dreifache Satz nicht überschritten werden (Ausnahme: begründete Einzelfälle). Die in der GOT angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Die Preise für Medikamente richten sich nach der Arzneimittelpreisverordnung.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.